Satzung
Die neueste Version der Satzung
Datum: 17. Mai 2019
Ryan Djurovich hat 2004 mit seinem Content Management System (CMS) WebsiteBaker eine einfach zu bedienende Anwendung zur Veröffentlichung von Inhalten im Internet geschaffen. Der Verein WebsiteBaker Org will einerseits helfen, die Komplexität von Webdesign und Webprogrammierung zu verstehen und andererseits einfache Wege ermöglichen, Inhalte im World Wide Web zu veröffentlichen. Das nötige Wissen kann sowohl Anfängern als auch Fortgeschrittenen mit dem CMS WebsiteBaker vermittelt werden, da neben der Dokumentation auch ein Wissensforum existiert. Der Verein WebsiteBaker Org will die Weiterentwicklung und Verbesserung dieses CMS sicherstellen.
WebsiteBaker Org e. V. ist eine internationale Gemeinschaft von Menschen, die unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialem Status für freie Information ohne nationale Grenzen eintreten wollen und die Menschen ermutigen, aktiv an der Informationsgesellschaft teilzunehmen, selbst im www zu publizieren und Selbsterkenntnis zu entwickeln. Dies wird durch die Dokumentation zu WebsiteBaker, die Hilfeseiten und nicht zuletzt das Forum ermöglicht. Ziel ist es nicht, dem Einzelnen schlüsselfertige Lösungen anzubieten, sondern ihn vor allem dabei zu unterstützen, sich selbst Lösungen zu erarbeiten, die Vielfalt der Möglichkeiten zu sehen und alle Lösungen dann gegebenenfalls wieder der Gemeinschaft zuzuführen.
So wird der Verein arbeiten.
Organe des Vereins sind die Versammlung, der Vorstand und die Teams.
In allen Organen ist die Sprache Englisch, es sei denn, es handelt sich um Organe mit ausschließlich deutschsprachigen Mitgliedern. Alle Beschlüsse, Protokolle usw. müssen auch in Englisch verfasst werden.
Die Sitzung wird virtuell durchgeführt. Siehe §10 Virtuelle Anwesenheit für weitere Einzelheiten.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal pro Kalenderjahr statt, vorzugsweise im Februar. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder einberufen werden.
Wenn mindestens ein nicht deutschsprachiges Mitglied anwesend ist, wird die Versammlung in englischer Sprache abgehalten, es sei denn, die nicht deutschsprachigen Mitglieder stimmen einer deutschen Unterhaltung zu.
Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder elektronisch ein und fügt die Tagesordnung der Generalversammlung bei. Elektronische Einladungen müssen mindestens 14 Tage vor der Versammlung verschickt werden. Die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E-Mail-) Adresse des ordentlichen Mitglieds gesendet wurde.
Der Vorstand legt die Tagesordnung fest. Die Tagesordnung für diese Sitzung kann durch Mehrheitsbeschluss erweitert werden.
Die Generalversammlung beschließt mit der Mehrheit der gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Abstimmungen sind geheim, wenn ein ordentliches Mitglied dies beantragt. Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung (siehe § 10).
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Aufgaben der Mitglieder sind:
Entgegennahme des Jahresberichts des Verwaltungsrats
Entlastung des Vorstandes
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Beschluss über Richtlinien zur Erstattung von Reisekosten, Auslagen und Vergleichsposten
Beschluss über die Revision der Satzung und die Auflösung des Vereins
Beschluss über Gebühren
Beschluss über den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund
Wahl eines Rechnungsrevisors
Beschlüsse über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins und über den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund bedürfen abweichend von § 4 einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen.
Der Rechnungsrevisor hat die Bücher des Vereins und die satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens geprüft. Er ist nicht Mitglied des Vorstandes. Er unterrichtet den Vorstand über das Ergebnis seiner Prüfung und erstattet in Absprache mit dem Vorstand der Versammlung Bericht.
Die Beschlüsse der Versammlung sind innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch den Schriftführer in einem von einem anderen Vorstandsmitglied unterzeichneten Protokoll festzuhalten. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem ordentlichen Mitglied zugänglich zu machen. Gemäß §10 ist der „protokollierte Text“ der Versammlung zu kopieren und zu speichern. Das Wortprotokoll ist ebenfalls allen Mitgliedern zugänglich.
Der Vorstand bildet Teams und ernennt deren Mitglieder. Teams werden geschlossen, wenn die nachhaltige Erledigung von Aufgaben nicht ersichtlich ist.
Die Mitglieder eines Teams arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich an den dem Team zugewiesenen Aufgaben. Dazu gehören
Pflege und Wartung der technischen Infrastruktur
Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des CMS WebsiteBaker
Erstellung und redaktionelle Betreuung von Beiträgen zu den von WebsiteBaker Org angebotenen Inhalten
Rekrutierung neuer Mitglieder für die Teams und Vorschlag zur Ernennung durch den Vorstand
Die Teams organisieren und strukturieren sich selbständig nach ihren Anforderungen und Bedürfnissen. Sollten Projekte oder Ideen Aufgaben anderer Teams berühren, so werden diese so schnell wie möglich zusammenarbeiten.
Teams bestehen aus einer beliebigen Anzahl von festen Mitgliedern. Sie können auch Nicht-Mitglieder zur Mitarbeit einladen.
Meetings und ähnliche Zusammenkünfte müssen intern angekündigt werden und sind für die ordentlichen Mitglieder offen.
Die Teams müssen ihre Struktur und Arbeit kontinuierlich dokumentieren und den ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Der Stand dieser Dokumentation muss 2 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung auf dem neuesten Stand sein.