Beitragsordnung

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Stand: 01.Juli 2009

§1 Beitragshöhe
Der jährliche Beitrag für Fördermitglieder beträgt 60 EUR (5 EUR je Monat). Jedes Fördermitglied kann darüber hinaus in selbst gewählter Höhe spenden (wegen des hohen Verwaltungsaufwandes werden Spendenbescheinigungen nur für Spenden ab 50 EUR ausgestellt und per mail zugesendet).
§2 Fälligkeit
Beiträge von Fördermitgliedern sind jährlich jeweils zum 01.01. des Jahres fällig.
§3 Zahlungsweise
Die Zahlungen erfolgen für deutsche Mitglieder durch Einzugsermächtigung, nicht-deutsche Mitglieder zahlen per per Paypal (Paypal-Konto oder Kreditkarte) auf das Konto des Vereins.
§4 Mitgliedsbeitrag bei unterjährigem Beginn
Beginnt die Mitgliedschaft innerhalb des Kalenderjahres, errechnet sich der Förderbeitrag aus je einem Zwölftel des Jahresbeitrags, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate, wobei der Beginnmonat zur Gänze zählt.
§5 Mitgliedsbeitrag bei unterjährigem Ende
Endet die Mitgliedschaft innerhalb des Kalenderjahres, erfolgt keine anteilige Erstattung des Förderbeitrags.